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Stellungnahme zur Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden» hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) am 12. April 2019 einen Vorentwurf zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) angenommen. Diese Vorlage wird den Dachverbänden und interessierten Kreisen nun zur Stellungnahme vorgelegt.

Die WBK-NR hat auf Grundlage des Initiativtextes zwei Problembereiche identifiziert: zum einen besteht eine Differenz bei den durchschnittlichen Zuschlagspreisen für Kontingentsanteile von Koscher- und Halalfleisch. Diese Problematik wird durch eine Teilrevision der Schlachtviehverordnung behoben. Zum anderen werden Koscher- und Halalfleischerzeugnisse nur mangelhaft deklariert. Hierzu wird das Landwirtschaftsgesetz teilrevidiert. Neu soll Koscher- und Halalfleisch entsprechend deklariert werden.