Die WBK-NR hat auf Grundlage des Initiativtextes zwei Problembereiche identifiziert: zum einen besteht eine Differenz bei den durchschnittlichen Zuschlagspreisen für Kontingentsanteile von Koscher- und Halalfleisch. Diese Problematik wird durch eine Teilrevision der Schlachtviehverordnung behoben. Zum anderen werden Koscher- und Halalfleischerzeugnisse nur mangelhaft deklariert. Hierzu wird das Landwirtschaftsgesetz teilrevidiert. Neu soll Koscher- und Halalfleisch entsprechend deklariert werden.
Eine Kontrolle zeigt Fortschritte in der Strahlenschutz-Ausbildung auf

