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Bilaterale Abkommen: GST begrüsst Zusammenarbeit in der Lebensmittelsicherheit

In ihrer Stellungnahme zum Vertragspaket Schweiz-EU befürwortet die GST grundsätzlich eine bessere Anbindung bezüglich Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen. Strengere Vorschriften in der Schweiz müssen aber beibehalten werden können.

Die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs betrifft auch die Tierärzteschaft, insbesondere dort, wo sie die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen tangiert. Die bilateralen Abkommen sind eine Voraussetzung für den freien Handel mit Lebensmitteln tierischer Herkunft zwischen der Schweiz und der EU. Künftig soll ein einheitlicher Lebensmittelsicherheitsraum geschaffen werden. Das sogenannte «Lebensmittelprotokoll» ist Teil des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU».

Im Bereich Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen besteht bereits heute eine grosse Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) durch einen autonomen Nachvollzug von EU-Recht. Die neu vorgesehene dynamische Rechtsübernahme (in gewissen Bereichen gilt direkt EU-Recht, Schweizer Recht wird gelöscht) stellt aber einen bedeutsamen Wechsel im System dar.

Die GST begrüsst grundsätzlich eine bessere Anbindung an die EU bezüglich Informations- und Datenaustausch zu Tierseuchen und Lebensmittelsicherheit. Sie fordert aber, dass die Schweiz die strengeren Vorschriften beim Tierschutz und die Möglichkeiten bezüglich Tierarzneimittel (Selbstdispensation, Umwidmung, Abgabe auf Vorrat, Import, usw.) beibehalten kann. Eine weitere Forderung ist, dass dort, wo die Schweiz die Tierärzteschaft betreffendes EU-Recht direkt übernimmt, sie auch in der Ausarbeitung von Entwürfen für die Rechtssetzung involviert ist. Schweizer Fachleute und Behörden müssen sich bei der Ausarbeitung von neuem EU-Recht verbindlich einbringen können.