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«Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte engagieren sich dafür, dass Antibiotika sorgfältig eingesetzt werden.»

Antibiotikaresistenzen

Gemeinsam gegen Antibiotikaresistenzen

Antibiotika werden gebraucht, um Krankheiten zu behandeln, die durch Bakterien verursacht werden. Immer häufiger verlieren Antibiotika aber ihre Wirkung, weil die Bakterien resistent werden. 

Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte setzen Antibiotika so wenig wie möglich und sorgfältig ein. Sie unterstützen eine Tierhaltung, welche die Tiergesundheit fördert und dazu führt, dass die Tiere weniger erkranken. Dennoch sollen kranke Tiere weiterhin angemessen behandelt werden dürfen.

Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen StAR

Die GST engagiert sich im Rahmen der nationalen Strategie gegen die Antibiotikaresistenzen (StAR). Menschen und Tiere sollen nicht leiden müssen, sie haben ein Recht auf eine angemessene und wirksame medizinische Behandlung. Es ist deshalb wichtig, dass Tierärzte, Humanmediziner und Landwirte eng zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die Reduktion von Antibiotikaresistenzen einsetzen – damit die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig erhalten bleibt.

Massnahmen in der Tiermedizin

In der Veterinärmedizin besteht seit vielen Jahren ein grosses Bewusstsein für die Risiken und die Verantwortung, welche der Einsatz von Medikamenten mit sich bringt. Die Tierärzteschaft geht die Problematik der Antibiotikaresistenzen mit einer Vielfalt an Massnahmen an.

  • Ab 2019 Implementierung der vom Parlament beschlossenen Antibiotikadatenbank IS ABV
  • Einführung von Impfstrategien bei Heim- und Nutztieren
  • Bestandsbetreuung durch spezialisierte Tierärztinnen und Tierärzte in der Nutztiermedizin (Optimierung von Fütterung, Zucht, Haltung, vorbeugende Massnahmen, bauliche Veränderungen)
  • Erarbeitung und Anwendung von Therapie-Leitlinien
  • Gesundheitsprogramme zur Prävention und Beratung durch die Tiergesundheitsdienste
  • Einfordern der Verfügbarkeit von Impfstoffen und Erstlinien-Antibiotika bei Bund und Pharmabranche
  • Stärkung der Aus- und Weiterbildung der Tierhaltenden, der Tierärztinnen und Tierärzte
  • Flyer zum Antibiotikaeinsatz in der Kleintiermedizin
  • GST-Broschüre zum sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln
  • Seit 2016 keine Abgabe mehr von kritischen Antibiotika auf Vorrat an Nutztierhalter, keine Abgabe jeglicher Antibiotika auf Vorrat für prophylaktische Behandlung
  • Seit 2004 keine Abgabe von Medikamenten auf Vorrat ohne Sicherstellung des Notfalldienstes (keine Tierärzte, die nur Medikamente verkaufen können)
  • 2004 Einführung der Tierarzneimittelverordnung (TAMV), der Tierarzneimittelvereinbarung und der FTVP (fachtechnisch verantwortliche Person), welche die Anwendungssicherheit von Antibiotika auf den Betrieben verbessert
  • Seit 2004 Aufzeichnungspflicht jedes Arzneimitteleinsatzes durch den Tierarzt/ die Tierärztin sowie durch die Tierhaltenden im Nutztierbereich (Warenfluss-Kontrolle beim Tierarzt, Behandlungsjournal beim Landwirt)
  • Das Verbot von antimikrobiellen Leistungsförderern (AML) im Jahr 1999

Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV)

Ob für Katze, Pferd oder Kuh: Seit 2019 werden alle Behandlungen von Tieren mit Antibiotika in einer nationalen Datenbank erfasst. Mit dem Informationssystem Antibiotika (IS ABV) wird der Verbrauch von Antibiotika nach Tierarten und Tierarztpraxen festgehalten. Gleiches gilt für Tierhaltungen und Produktionstypen in der Landwirtschaft. Die GST hat die Einführung der Datenbank eng begleitet und massgeblich dazu beigetragen, dass der Start glückt ist.

Die Eingabepflicht führt für die Tierärzteschaft zu einem Mehraufwand. Sie leisten diesen Mehraufwand auch im Wissen darum, dass die Antibiotikadatenbank die Chance bietet, Problembereiche genauer zu erkennen und entsprechend Massnahmen zu ergreifen. Wichtig ist, dass die Datenbank klare Aussagen zur Entwicklung der Resistenzen ermöglicht. Dafür setzt sich Verband ein. Aus Sicht der GST müssten zudem auch Verbrauchsdaten in der Humanmedizin erfasst werden.

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