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Informationen für Veranstalter

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Tierärztinnen und Tierärzte in eigener fachlicher Verantwortung sind gemäss Medizinalberufegesetz zur kontinuierlichen Fortbildung verpflichtet. Für Mitglieder der GST richtet sich die Anzahl notwendiger Bildungsstunden (BS) pro Jahr nach der Bildungsordnung der GST, den dazugehörigen Reglementen, sowie den entsprechenden Reglementen der Fachsektionen. Damit die Teilnahme an einer Veranstaltung an diese Fortbildungspflicht angerechnet werden kann, muss die Veranstaltung von einer Fachsektion oder der GST anerkannt sein.

Bieten Sie eine Weiterbildung an? Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Fachsektion für nähere Informationen.

Richtet sich Ihre Veranstaltung ausschliesslich an TPA? Informieren Sie sich unter tpa-amv.ch.

FAQ Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

Die fachliche Kompetenz auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen oder laufend zu erweitern, gehört zum ethischen Selbstverständnis für Tierärztinnen und Tierärzte.  Die GST empfiehlt deshalb allen Mitgliedern mindestens 20 Bildungsstunden pro Jahr nachweisbarer und strukturierter Fortbildung zu erwerben. Dafür stehen Bildungsangebote der Fach- und Regionalsektionen, sowie einem breiten Bildungsangebot Dritter, zur Verfügung. Die Kontrolle der Fortbildungspflicht obliegt den jeweiligen Kantonen. Die gesammelten Bildungsstunden können als Nachweis vorgewiesen werden.

Nur durch die GST oder eine Fachsektion anerkannte Veranstaltungen ergeben Bildungsstunden Der Besuch einer anerkannten Veranstaltung ist daher attraktiver für die Tierärztinnen und Tierärzte.

Bildungsstunden beantragen Sie über das Anerkennungsformular:


Idealerweise schreiben Sie Ihre Veranstaltung zudem im GST-Veranstaltungskalender aus:


Anträge zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen werden durch die entsprechende/n Fachsektion/en oder durch die GST geprüft. Die Vergabe von Bildungsstunden ist in den Reglementen der Bildungsordnung geregelt.

Die kleinste Anrechnung beträgt 60 min, jede weitere Stunde wird auf- oder abgerundet (wo- bei 1-29 Minuten ab-, 30-59 Minuten aufgerundet werden).

  • Es wird auf ganze Stunden auf- oder abgerundet
  • Halbe Bildungsstunden sind nicht möglich
  • Pausen, Begrüssung, Einführung o.ä. werden nicht angerechnet.

Ja, für Webinare können Bildungsstunden beantragt werden.
 

  • Die kleinste Anrechnung beträgt 60 min, jede weitere Stunde wird auf- oder abgerundet (wobei 1-29 Minuten ab-, 30-59 Minuten aufgerundet werden)
  • Webinare mit Erfolgskontrolle dürfen maximal bis zu einem Jahr nach der Erstpräsentation mit entsprechender BS-Akkreditierung zur Verfügung gestellt werden. Bei einer erfolgreich absolvierten Erfolgskontrolle erhält die GST zur Eintragung der BS eine entsprechende Meldung des Veranstalters.
  • Bei Webinaren ohne Erfolgskontrolle muss die persönliche Teilnahme am Seminar vom Veranstalter dokumentiert werden. Die Akkreditierung gilt für eine Durchführung und nicht für die zur Verfügung gestellte Aufzeichnung.
  • Ausländische Veranstaltungen, welche von der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) oder der Österreichischen Tierärztekammer anerkannt wurden, sind von der GST und den Fachsektionen anerkannt, wobei 1 ATF Stunde bzw. 1 Bildungsstunde (ÖTK) 1 FBS oder 1 WBS entspricht. Die Anerkennung gilt gegenseitig zwischen den drei Verbänden. Die Bildungsveranstaltung inkl. der Teilnahmebestätigung muss in der Eigendeklaration vom GST-Mitglied selbst erfasst und hochgeladen werden.
  • GST-Mitglieder, die an einer ausländischen Veranstaltung teilnehmen, welche nicht GST oder ATF oder ÖTK anerkannt ist, können bei der FS individuell beantragen, dass die aufgewendete Zeit an ihre Fortbildungspflicht angerechnet wird.

Die Veranstalter reichen ihren vollständig ausgefüllten elektronischen Anerkennungsantrag mindestens 1 Monat vor Durchführung der Veranstaltung mit dem Formular auf der GST Homepage ein.

Eine Akkreditierung kann bis zu drei Monaten dauern. Eine Expressüberprüfung ist bis 10 Tage vor der BV möglich und muss im Antrag explizit verlangt werden.

Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren der GST (transversale/überfachliche Themen) finden Sie in nachfolgender Tabelle. Die Fachsektionen können für die Anerkennung von Veranstaltungen abweichende Gebühren festlegen (fachspezifische Themen).

Einzelne Veranstaltung CHF 100.00
Mehrere gleiche Veranstaltungen an verschiedenen Terminen / Durchführungsorten CHF 120.00
Mehrtägige Veranstaltungen CHF 180.00
Zusatzgebühr für Express-Anerkennung (Akkreditierung innerhalb von 4 Wochen) CHF 100.00
Veranstaltungen, die von Fach- oder Regionalsektionen organisiert und durchgeführt werden kostenlos

Teilnahmebestätigung:
Der Veranstalter muss den Teilnehmenden von akkreditierten Bildungsveranstaltungen eine Teilnahmebestätigung aushändigen. Die Bestätigungen dürfen erst nach Kontrolle der Teilnahme durch den Veranstalter abgegeben werden. Sie dürfen nicht frei aufgelegt werden.

Der Veranstalter erhält eine entsprechende Vorlage.

Teilnehmerliste:
Die Veranstalter führen eine Präsenzliste über die Teilnehmenden. Dafür muss zwingend die untenstehende Vorlage verwendet werden. Die Teilnehmerliste muss, wo zutreffend, die GST-Mitgliedernummer enthalten. Innert einer Woche nach der Veranstaltung senden die Veranstalter die vollständig ausgefüllte Teilnehmerliste im Excel-Format elektronisch an die GST-Geschäftsstelle: fortbildung@STOP-SPAM.gstsvs.ch
 


Wird die Teilnehmerliste nicht fristgerecht eingereicht, können den Teilnehmenden keine Bildungsstunden gutgeschrieben werden.

Fortbildungsveranstaltung publizieren und Bildungsstunden beantragen

Erfassen Sie Ihre Fortbildung kostenlos auf dem GST-Veranstaltungskalender und beantragen Sie die Bildungsstunden.

Auskünfte und Kontakt

Bildung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Weiter- oder Fortbildung, zu Bildungsveranstaltungen oder zu Ihrem Fortbildungskonto?

Die Mitarbeitenden der GST-Geschäftsstelle geben gerne Auskunft.

Telefon 031 307 35 35
fortbildung@gstsvs.ch

Montag bis Freitag
08.00–12.00 Uhr / 13.00–17.00 Uhr