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Politische Geschäfte

Für mehr Tierwohl und eine fortschrittliche Tiermedizin

Zu den Kernthemen der GST gehören das Tierwohl, die Gesundheit von Tier und Mensch und die Sicherheit der Lebensmittel. Die GST engagiert sich zudem für eine nachhaltige Gesundheitspolitik und angemessene berufliche Rahmenbedingungen in der Tiermedizin. Als Stimme der Tierärztinnen und Tierärzte in der Schweiz bringt sich die GST im politischen Entscheidungsprozess ein.

In ihrer Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Feuerwerksinitiative begrüsst die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) zwar, dass die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) die Anliegen der Initiative auf Gesetzesebene aufnimmt. Die GST hält jedoch beide Vorschläge der Kommission für unzureichend, um Tiere und Umwelt wirksam zu schützen. Feuerwerkslärm, insbesondere von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 bis F4, löst bei Tieren erheblichen Stress und Panik aus und kann Verletzungen verursachen.

Entsprechend schliesst sich die GST weiterhin der Stossrichtung der Initiative an und fordert substanzielle Verbesserungen des Gegenvorschlags, insbesondere:

  • Klare Einschränkungen für private Feuerwerke (z. B. nur mit Bewilligung oder an festgelegten Daten)
  • Mehr Verbindlichkeit im Vollzug durch klare gesetzliche Vorgaben für Kantone und Gemeinden
  • Förderung leiser Alternativen wie Lichtshows oder stiller Feuerwerke

Aus Sicht der GST muss der Gegenentwurf deutlich verschärft und näher an die Anliegen des Initiativkomitees herangeführt werden. Nur so kann im Umgang mit Feuerwerken ein wirksamer Tierschutz gewährleistet werden. Sollte keine weitere Annäherung an den Vorschlag des Initiativkomitees möglich sein, bevorzugt die GST klar den Minderheitsvorschlag der Kommission, fordert aber auch bei dessen Umsetzung einen wirksameren Schutz der Tiere, insbesondere vor Lärm.

 

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, der Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene gegenüberzustellen. Damit wird die Bedeutung des Themas und das Anliegen der Initiantinnen und Initianten anerkannt. Die GST betont in ihrer Stellungnahme, dass die Veterinärmedizin gleichermassen von Versorgungsengpässen betroffen ist wie die Humanmedizin. Fehlende Tierarzneimittel führen für Tierärztinnen und Tierärzte zu Mehraufwand, zu höheren Behandlungskosten und in einzelnen Fällen zu einer nicht optimalen Versorgung der Tiere. Daher muss die Veterinärmedizin verbindlich in den Gegenvorschlag integriert werden, damit die medizinische Versorgungssicherheit in der Schweiz umfassend gestärkt werden kann.

Aus Sicht der GST ist es wichtig, dass die Veterinärmedizin im Verfassungstext ausdrücklich erwähnt und der Ausdruck «für Mensch und Tier» verankert wird. Nur so kann verhindert werden, dass Tierarzneimittel und veterinärmedizinische Aspekte übergangen werden.

Darüber hinaus spricht sich die GST für folgende Ergänzungen aus:

  • Einbezug der Tiermedizin in alle relevanten Regelungen – von der Überwachung bis zur Abgabe veterinärmedizinischer Güter
  • Klar definierte Zuständigkeiten und Finanzierungsmechanismen, etwa für Pflichtlager über solidarische Zuschläge auf Arzneimittel
  • Förderung von Produktionskapazitäten für kritische Heilmittel in der Schweiz und im nahen Ausland
  • Attraktivere Zulassungsbedingungen für wichtige Arzneimittel, um deren Verfügbarkeit langfristig zu sichern

 

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» nimmt viele Anliegen der Pelz-Initiative auf. So begrüsst die GST, dass der Bundesrat ein absolutes Import- und Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze auf Gesetzesstufe anstrebt. Bei der Definition der «tierquälerischen Produktionsmethoden» spricht sich die GST aber deutlich dafür aus, dass die Schweizer Tierschutzstandards angewendet werden, wie es in der Initiative gefordert wird. Der indirekte Gegenvorschlag lehnt sich stattdessen an die Leitlinien der WOAH (World Organisation of Animal Health) an. Diese lassen je nach Auslegung aus schweizerischer Sicht auch tierquälerische Tötungsmethoden zu, zum Beispiel Totschlagfallen. Die GST spricht sich zudem dafür aus, den aktuellen Prozess im Zusammenhang mit der Deklarationspflicht zu überprüfen. Der indirekte Gegenvorschlag stellt bei der Umsetzung auf eine Nachweispflicht der Importeurin beziehungsweise des Händlers ab, dass eingeführte beziehungsweise zum Verkauf angebotene Pelze und Pelzprodukte nicht tierquälerisch erzeugt wurden. Einzig auf die Eigenverantwortung der Branche und der Kundschaft abzustellen, ist aus Sicht der Tierärzteschaft ungenügend.

 

Der Lärm von Feuerwerkskörpern versetzt Tiere oft in Panik. Deshalb unterstützt die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Lärmige Feuerwerkskörper führen bei Tieren oft zu grossem Stress. Heim-, Nutz- und Wildtiere verletzen sich, weil sie in Panik geraten und davonlaufen, oder weil ihr Winterschlaf unterbrochen wird. Die Feuerwerksinitiative will Tiere und Menschen durch ein Verkaufsverbot von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern vor diesem Stress schützen. Die GST stellt sich hinter das Anliegen und hat die Ja-Parole zur Feuerwerksinitiative gefasst. Sie würde es allerdings begrüssen, wenn das Parlament das Anliegen der Initiantinnen und Initianten mittels eines indirekten Gegenvorschlags auf Gesetzesebene verankern würde, anstatt dass dieses in die Verfassung aufgenommen wird.

Die GST setzt sich für das Tierwohl ein und unterstützt deshalb das Anliegen der Eidgenössischen Initiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber». Diese will die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Schweiz verbieten. Die Stopfleber oder «Foie gras» ist eine durch Stopfmast verfettete Leber von Enten oder Gänsen; sie ist nichts anderes als das Ergebnis einer erzwungenen Erkrankung, einer Fettleber (lat. Steatosis hepatis). In der Schweiz ist die Stopfmast seit mehr als 40 Jahren verboten, der Import ist jedoch nach wie vor erlaubt. Die GST sagt Ja zum geforderten Importverbot für Stopfleber.

Schweizer Haus- und Nutztiere erhalten nicht immer die Arzneimittel, die sie bräuchten. Es fehlt an Schmerzmitteln, Impfstoffen, Infusionen und vielem mehr. Die Tierärzteschaft ist täglich von Liefer- und Versorgungsengpässen bei Medikamenten betroffen. Tierarztpraxen brauchen viel Zeit, um Alternativen zu beschaffen. Deshalb hat sich die GST der Initiative angeschlossen und sich aktiv an der Sammlung von Unterschriften beteiligt. Die Initiative fordert unter anderem, dass der Bund bei der Versorgung mit Arzneimitteln den Lead übernimmt – egal, ob es sich um Medikamente für die Humanmedizin oder die Veterinärmedizin handelt. Der Bund soll zudem Rahmenbedingungen für die innovative Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen medizinischen Gütern in der Schweiz schaffen, die Lagerhaltung verbessern sowie Lieferketten und den Import sicherstellen.