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«Tierärztinnen und Tierärzte wägen zwischen Nutzen und Risiken für Tier, Mensch und Umwelt ab.»

Tierarzneimittel

Einsatz von Tierarzneimitteln

Tierarzneimittel sparsam und zielgerichtet verwenden

Die medizinische Behandlung von Tieren ist eine Kernkompetenz der Tierärztinnen und Tierärzte. Dabei sollen so wenig Medikamente wie nötig eingesetzt werden.

Laut Heilmittelgesetz sind bei der Verschreibung von Heilmitteln die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften anzuwenden. In der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) sind für die Veterinärbranche spezifische Ausführungsbestimmungen enthalten. Die GST hat basierend auf dieser Grundlage Richtlinien für den sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln erarbeitet.

Die Richtlinien «Sorgfältiger Umgang mit Tierarzneimitteln TAM» fassen Vorschriften, Fachinformationen und Empfehlungen kompakt zusammen. Tierärztinnen und Tierärzte orientieren sich beim Umgang mit Tierarzneimitteln (TAM) vom Einkauf bis zur Abgabe an diesen Vorgaben. Die Richtlinien unterstützen Tierärztinnen und Tierärzte in der medikamentösen Behandlung von Tieren und tragen dazu bei, dass TAM sorgfältig, sparsam und zielgerichtet eingesetzt werden. Einerseits soll die Entstehung und Verbreitung von Resistenzen gegen Medikamente vermindert, andererseits Rückstände in Lebensmitteln aus tierischer Herkunft vermieden werden. Die Tierärzteschaft will mit dem korrekten Einsatz von Arzneimitteln das Wohl der Menschen und ihrer Tiere erhalten.

Obwohl der Einsatz von Tierarzneimitteln manchmal nötig ist: An erster Stelle stehen immer präventive Massnahmen. Dazu gehört unter anderem, die Haltungsbedingungen, die Hygiene und die optimale Fütterung. Tierärztinnen und Tierärzte übernehmen die wichtige Funktion, die Tierhaltenden diesbezüglich zu beraten. Das Ziel ist, dass ein Arzneimitteleinsatz gar nicht notwendig wird.

Medizinschrank

Kommission Tierarzneimittel

Zur Bearbeitung von speziellen Themen im Bereich der Tierarzneimittel hat der Vorstand der GST eine ständige Kommission einberufen.

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