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Versorgungssicherheit: GST fordert Einbezug der Veterinärmedizin

Die Tiermedizin ist wie die Humanmedizin von Versorgungsengpässen betroffen. Deshalb muss die Veterinärmedizin im Gegenvorschlag zur Versorgungssicherheitsinitiative ausdrücklich erwähnt werden.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundesrates, der Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsebene gegenüberzustellen. Damit wird die Bedeutung des Themas und das Anliegen der Initiantinnen und Initianten anerkannt. Die GST betont in ihrer Stellungnahme, dass die Veterinärmedizin gleichermassen von Versorgungsengpässen betroffen ist wie die Humanmedizin. Fehlende Tierarzneimittel führen für Tierärztinnen und Tierärzte zu Mehraufwand, zu höheren Behandlungskosten und in einzelnen Fällen zu einer nicht optimalen Versorgung der Tiere. Daher muss die Veterinärmedizin verbindlich in den Gegenvorschlag integriert werden, damit die medizinische Versorgungssicherheit in der Schweiz umfassend gestärkt werden kann.

Aus Sicht der GST ist es wichtig, dass die Veterinärmedizin im Verfassungstext ausdrücklich erwähnt und der Ausdruck «für Mensch und Tier» verankert wird. Nur so kann verhindert werden, dass Tierarzneimittel und veterinärmedizinische Aspekte übergangen werden.

Darüber hinaus spricht sich die GST für folgende Ergänzungen aus:

  • Einbezug der Tiermedizin in alle relevanten Regelungen – von der Überwachung bis zur Abgabe veterinärmedizinischer Güter
  • Klar definierte Zuständigkeiten und Finanzierungsmechanismen, etwa für Pflichtlager über solidarische Zuschläge auf Arzneimittel
  • Förderung von Produktionskapazitäten für kritische Heilmittel in der Schweiz und im nahen Ausland
  • Attraktivere Zulassungsbedingungen für wichtige Arzneimittel, um deren Verfügbarkeit langfristig zu sichern