In ihrer Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative begrüsst die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) zwar, dass die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) die Anliegen der Initiative auf Gesetzesebene aufnimmt. Die GST hält jedoch beide Vorschläge der Kommission für unzureichend, um Tiere und Umwelt wirksam zu schützen. Feuerwerkslärm, insbesondere von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2 bis F4, löst bei Tieren erheblichen Stress und Panik aus und kann Verletzungen verursachen.
Entsprechend schliesst sich die GST weiterhin der Stossrichtung der Initiative an und fordert substanzielle Verbesserungen des Gegenvorschlags, insbesondere:
- Klare Einschränkungen für private Feuerwerke (z. B. nur mit Bewilligung oder an festgelegten Daten)
- Mehr Verbindlichkeit im Vollzug durch klare gesetzliche Vorgaben für Kantone und Gemeinden
- Förderung leiser Alternativen wie Lichtshows oder stiller Feuerwerke
Aus Sicht der GST muss der Gegenvorschlag deutlich verschärft und näher an die Anliegen des Initiativkomitees herangeführt werden. Nur so kann im Umgang mit Feuerwerken ein wirksamer Tierschutz gewährleistet werden. Sollte keine weitere Annäherung an den Vorschlag des Initiativkomitees möglich sein, bevorzugt die GST klar den Minderheitsvorschlag der Kommission, fordert aber auch bei dessen Umsetzung einen wirksameren Schutz der Tiere, insbesondere vor Lärm.

