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Technische Revision IS ABV: GST akzeptiert Neuerungen mit Vorbehalten

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) möchte von Nutztierärztinnen und Nutztierärzten mehr Informationen zu Antibiotika erhalten, die auf Vorrat abgegeben werden. Trotz vieler Vorbehalte akzeptieren die Fachsektionen der GST das Vorhaben des BLV unter gewissen Bedingungen.

In einer sehr kurz angesetzten Vernehmlassung konnte sich die GST zum Vorhaben des BLV äussern, dass Tierärztinnen und Tierärzte bei der Verschreibung von Antibiotika auf Vorrat mehr Informationen angeben sollen. Künftig soll die Praxis anstatt der Tierart die Nutzungskategorie und die Indikation erfassen. Des Weiteren sollen im Informationssystem Antibiotika (IS ABV) neben der abgegebenen Menge noch mindestens zwei der drei folgenden Angaben erfasst werden: Die Dosierung pro Tier und Tag, die Anzahl der behandelten Tiere und/oder die Anzahl Behandlungstage. Das BLV rechnet diesbezüglich mit politischem Druck aus der EU.

Die betroffenen Fachsektionen der GST konnten das Anliegen des BLV nachvollziehen. Gemäss Tierarzneimittel-Vereinbarung, die für eine Abgabe auf Vorrat notwendig ist, kennen die Bestandestierärztinnen und -tierärzte den Betrieb und dessen häufigste Probleme und wissen, wo ein Antibiotikum am wahrscheinlichsten eingesetzt wird. Sofern das BLV und der kantonale Vollzug akzeptieren, dass die Meldungen auf Annahmen beruhen und die Eingaben mit einer Voreinstellung in der Praxissoftware gemacht werden können, sollte der Aufwand für die Praxen zu bewältigen sein.

Gleichzeitig fordert die GST das BLV auf, endlich die Probleme bei IS ABV zu beheben – bei der Dateneingabe kommt es immer noch zu systematischen Fehlern, weil das System IS ABV den komplexen klinischen Realitäten oft nicht gewachsen ist. Zudem fordert die GST das BLV auf, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen oder zu nutzen und vorhandene Datenbanken, bspw. landwirtschaftliche Datenbanken wie AGIS mit Informationen zu Tierzahlen und Tiergesundheit für Auswertungen hinzuzuziehen. Dadurch sollen in Zukunft die erwünschten Informationen möglichst korrekt erhoben werden können und nicht auf Annahmen beruhen.