Im Rahmen dieser Änderung werden verschiedene Deklarationen zu Produkten tierischer Herkunft (Pelz) angepasst und/oder ergänzt. Diese sollen für den Konsumenten Aufschluss über die Herkunft und Gewinnungsart von Fellprodukten geben. Die genannten Änderungen haben weder finanzielle, noch personelle Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden.
Aus Sicht der Tierärzteschaft ist es inhaltlich keine umfang- und folgenreiche Vernehmlassung. Betroffen sind vor allem die beiden Fachsektionen STVT (Tierschutz) und SVWZH (Wildtiere), die von der GST direkt informiert wurden.
Stellungnahme der GST zur Änderung der Pelzdeklarationsverordnung (PDF)