Im Rahmen dieser Vorlage wird unter anderem auch das Medizinalberufegesetz (MedBG) teilrevidiert und der Anwendungsbereich der Berufsausübungsbestimmungen erweitert. Neu werden nicht nur die privatwirtschaftlich tätigen Tierärztinnen und Tierärzte eine Berufsausübungsbewilligung benötigen, sondern ganz allgemein all jene, die ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben. Voraussichtlich werden insbesondere Tierärztinnen und Tierärzte betroffen sein, die im öffentlichen Dienst in eigener fachlicher Verantwortung klinisch tätig sind. Es wird sich zeigen, wie diese neue Regelung in den Kantonen vollzogen wird.
Stellungnahme der GST zum Ausführungsrecht des Gesundheitsberufegesetzes (PDF)