Diese Verordnung enthält Vorschriften über das Anbringen verschiedener Sicherheitsmerkmale (z.B. Produktecode, Seriennummer usw.) auf Verpackungen von Humanarzneimittel. Diese Sicherheitsmerkmale können von den abgabeberechtigten Personen überprüft und deaktiviert werden. Da diese neue Verordnung auf Freiwilligkeit basiert, müssen die Tierärztinnen und Tierärzte die Humanarzneimittel weder überprüfen noch deaktivieren. Der Bundesrat könnte in Zukunft Sicherheitsvorrichtungen auf Verpackungen von Tier- oder Humanarzneimittel obligatorisch erklären. Deshalb hat die GST in ihrer Stellungnahme diesbezüglich klare Forderungen gestellt. Auch fordert die GST erneut eine gesetzliche Trennung im Bereich Tier- und Humanarzneimittel.