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SAT September 2026 ist erschienen

Die Nachfolgeregelung will gut vorbereitet sein. Das erzählen ein ehemaliger Mitinhaber und ein Duo, das soeben eine Praxis übernommen hat.

Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit ist gross und will sorgfältig vorbereitet sein. Nicht weniger anspruchsvoll ist der Schritt, wenn es darum geht, sich aus der aktiven Berufstätigkeit zurückzuziehen und die eigene Praxis aufzugeben oder in andere Hände zu übergeben. Das eintägige GST-Seminar «Nachfolgeregelung in der Tierarztpraxis» gibt einen Überblick über die vielfältigen Aspekte der Nachfolgeregelung. Beat Steinmann erzählt im SAT, wie er und seine Partner die Nachfolge in der Gross- und Kleintierpraxis Grünau aufgegleist haben. Olga Gerlach und Nadine Spack haben Anfang Jahr die Tierarztpraxis Längenberg AG übernommen und schauen zurück auf den Prozess der Übergabe.

Das Kalb schaut etwas verdutzt nach unten, als der Helikopter abhebt und es in die Höhe hebt. Aber es bleibt ruhig, als es über die Wiese fliegt und der Helikopter es nach einer Runde wieder absetzt. Dort wird es von einem Flughelfer, einem Tierarzt und mehreren Veterinärstudierenden in Empfang genommen: Am 24. Juni hat die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) zusammen mit der Vetsuisse-Fakultät Zürich in Studen im Kanton Schwyz einen Helikopterkurs für rund vierzig Studentinnen und Studenten organisiert.

In einer Artikelserie geht der Rechtsdienst der GST auf den Arbeitsvertrag ein. Im zweiten Teil geht es um die Probezeit. Die Probezeit dient sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden als Testphase. Beide können in dieser Zeit feststellen, ob die Zusammenarbeit den gegenseitigen Vorstellungen entspricht und ob die Rahmenbedingungen und das Arbeitsklima stimmen. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis vergleichsweise unkompliziert aufgelöst werden, wenn sich zeigt, dass die Zusammenarbeit nicht den Erwartungen entspricht.

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