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Die GST nimmt zur jüngsten Revision des Lebensmittelrechts Stellung

Die GST hat am 31. Januar 2023 ihre Stellungnahme zur Revision diverser Verordnungen des Lebensmittelrechts eingereicht. Mit der Vorlage wird hauptsächlich eine erneute Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt und es sollen dadurch Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden werden.

Von der Vorlage ist insbesondere die amtliche Tierärzteschaft betroffen, wobei der Schwerpunkt der Stellungnahme auf der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) und auf der Verordnung über die Hygiene beim Schlachten (VHyS) liegt. Kernpunkt ist die Einführung der «visuellen Fleischkontrolle» als wesentliche Anpassung an das EU-Recht sowie das «gelegentliche Schlachten» im Herkunftsbetrieb.

Die GST hat eine kurze Stellungnahme erarbeitet und schliesst sich im Übrigen der Stellungnahme der Vereinigung Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) an. Im Allgemeinen gibt die GST zu bedenken, dass die ohnehin hohen Qualitätsstandards im Schweizer Lebensmittel- und Tierschutzrecht durch die Übernahme von EU-Recht nicht zwingend verbessert, sondern punktuell gar verschlechtert werden. Die GST fordert zudem, dass durch die Harmonisierung mit dem EU-Recht die Arbeitsbedingungen der tierärztlichen Mitarbeitenden, insbesondere der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, nicht verschlechtert werden.

Im Besonderen werden in der Stellungnahme folgende Punkte hervorgehoben:
 

  • Beim Schlachtvieh wird die Einführung der visuellen Fleischkontrolle (Adspektion) aufgrund der mangelhaften Gesundheitsdatenlage aus lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Gründen nicht begrüsst.
  • Aus Gründen des Tierschutzes und des Tierwohls ist beim Schlachtprozess eine umfangreiche amtliche Präsenz und Kontrolle erforderlich. Die hohen Kontrollstandards können (zumindest beim Schlachtvieh) durch eine blosse visuelle Fleischkontrolle nicht gewährleistet werden.
  • Bei der neu eingeführten gelegentlichen Schlachtung im Herkunftsbetrieb müssen nicht nur die minimalen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt sein. Da das gewonnene Fleisch in den Lebensmittelverkehr gebracht wird und Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass manche Herkunftsbetriebe hygienisch nicht auf der Höhe sind, ist gerade in Herkunftsbetrieben ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und Lebensmittelsicherheit zu setzen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Stellungnahme der GST. Interessierte GST-Mitglieder können zudem beim Rechtsdienst der GST (recht@STOP-SPAM.gstsvs.ch) auf Anfrage hin die Stellungnahme der VSKT einsehen.