Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 eine Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes (TSG) eröffnet. Die Gesetzesänderung soll es ermöglichen, dass in ausserordentlichen Lagen, z.B. bei plötzlichem Ausbruch einer gefährlichen Tierseuche, nicht zugelassene Impfstoffe mittels befristeter Bewilligung möglichst rasch eingesetzt werden können. Die Vorlage bezweckt eine Angleichung an die Regelung in der EU und soll die Reaktionsfähigkeit des Bundes im Krisenfall verbessern sowie den Schutz von Tiergesundheit, Landwirtschaft und öffentlicher Gesundheit stärken.
Die GST begrüsst die Vorlage grösstenteils, weist in ihrer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass kein übermässiger Anreiz dafür geschaffen werden darf, auf eine reguläre Zulassung zu verzichten. Dies könnte nach einer sinnvollen Frist (z.B. fünf Jahren) überprüft werden. Zudem wünscht sich die GST, dass die Bewilligungsprozesse und die Vertriebsmöglichkeiten genug rasch und unkompliziert umgesetzt werden, um ein sinnvolles und effizientes Handeln im Seuchenfall zu gewährleisten.