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Vogelgrippe: Auch Hobbyhalter müssen ihre Geflügelhaltungen registrieren

Die Vogelgrippe ist in der Schweiz aktuell wieder ein Thema. Die Behörden haben die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt. Dafür müssen ihnen möglichst alle Geflügelhaltungen bekannt sein, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen. Heim-, Zoo- und Nutztier-Praxen können einen wichtigen Beitrag leisten und die Kundinnen und Kunden mit Geflügel auf die Registrierungs-Pflicht hinweisen.

In Europa ist die Vogelgrippe auf dem Vormarsch. Es besteht das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Das Ziel ist momentan, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern und Seuchenfälle beim Hausgeflügel möglichst frühzeitig zu erkennen und zu melden. Für eine gute und möglichst flächendeckende Information der Geflügelhaltenden müssen alle Haltungen bei den Kantonen registriert sein.

Insbesondere Kleinsthaltungen sind sich dessen oft nicht bewusst. Tierärztinnen und Tierärzte können diese Personen darauf ansprechen, wenn sie mit Geflügel in die Tierarztpraxis kommen. Zudem haben Tierärztinnen und Tierärzte eine Meldepflicht, wenn Kundinnen oder Kunden ihnen kranke Vögel vorstellen oder Personen tote Vögel finden, und diese in die Tierarztpraxis bringen. Auch besteht eine Meldepflicht, wenn in einer Geflügelhaltung mit weniger als 100 Tieren mehr als zwei Tiere innerhalb einer Woche verendet sind.

Weitere Informationen beim Bund oder auf den kantonalen Webseiten