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Stellungnahme zur vorgezogenen Verordnungsrevision Tierarzneimittelrecht eingereicht

Die GST begrüsst die zeitigen Anpassungen an das neue EU-Tierarzneimittelrecht. In einigen Punkten dürfen jedoch keine Kompromisse gemacht werden.

Die GST hat ihre Stellungnahme zur vorgezogenen Verordnungsrevision zum Tierarzneimittelrecht fristgerecht eingereicht. Dabei begrüsst sie die zeitigen Anpassungen an das neue EU-Tierarzneimittelrecht. Sie versteht, dass diese Anpassungen aus wirtschaftlicher Sicht wichtig sind.

In folgenden Punkten dürfen jedoch keine Kompromisse gemacht werden. So fordert die GST, dass

  • die Übernahme von EU-Recht zu keiner weiteren unbegründeten Verkomplizierung und Verteuerung der Tierarzneimittel-Logistik führen darf. Ansonsten müssen für die Schweiz andere Lösungen verhandelt werden.
  • mit der EU separate Verhandlungen geführt werden, wenn wichtige Wirkstoffe von einem Verbot betroffen werden, damit diese in der Schweiz weiterhin eingesetzt werden können oder nach Alternativen gesucht werden muss, um die Tiere in der Schweiz weiterhin angemessen versorgen zu können.