Obligatorische Fortbildungspflicht im Strahlenschutz
Seit Anfang 2018 wird von allen Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, eine obligatorische Fortbildung verlangt. Tierärztinnen und Tierärzte mit einer Bewilligung als Strahlenschutz-Sachverständige müssen sich alle fünf Jahre fortbilden. Im Weiteren sind sie verantwortlich, dass alle Personen im Betrieb (Tierärzte und TPA), die mit ionisierender Strahlung arbeiten, ebenfalls alle fünf Jahre die Fortbildungspflicht nachweisen können (Tierärzte 4 Lektionen, TPA 8 Lektionen). Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- bzw. Fortbildung erbracht wird.
Nähere Informationen zum Thema Strahlenschutz finden Sie auf der Webseite des BAG: strahlenschutzrecht.ch
Nächste GST-Strahlenschutz Fortbildungskurse
29. Oktober 2025, 9.00 bis 13.00 Uhr, online
Unterrichtssprache: Deutsch
2. Dezember 2025, 09.00 bis 13.00 Uhr, online
Unterrichtssprache: Französisch
Diese Fortbildungsveranstaltungen sind primär für Tierärztinnen und Tierärzte konzipiert. Es steht aber TPA frei, daran teilzunehmen – 4 der erforderlichen 8 Fortbildungslektionen für TPA sind damit erfüllt. Auf der VSTPA-Webseite (vstpa.ch) sind spezifisch auf TPA ausgerichtete Fortbildungskurse ausgeschrieben.
Mehr Infos zu den GST-Strahlenschutzkursen:
www.gstsvs.ch/strahlenschutz