Mit der neuen TGDV sollen alle bestehenden Tiergesundheitsdienste (BGK, SGD, BGD, RGD) in einer einzigen Verordnung reglementiert werden. Neu wird auch der RGD erfasst. Damit wird für alle bestehenden Tiergesundheitsdienste eine einheitliche Regelung gewährleistet. Durch die Erfassung des RGD in den Geltungsbereich der neuen TGDV wird zudem neu eine Subventionierung des RGD durch die Kantone vorgesehen. Näheres erfahren Sie in den Vernehmlassungsunterlagen und in unserer Stellungnahme.
Stellungnahme der GST zur Verordnung über die Unterstützung der Tiergesundheitsdiesnte (PDF)