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Stellungnahme zur Änderung der Tierarzneimittelverordnung und der Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin

Die GST hat zur vorgesehenen Revision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) sowie zur Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (IS ABV) Stellung genommen.

Die Revision sieht unter anderem Erleichterungen bei der Einfuhr von Tierarzneimitteln vor. Dies könnte helfen, Engpässe bei der Versorgung mit Tierarzneimitteln abzufedern.

Der Bund sieht andererseits ein Sanktionssystem gegen einen unsachgemässen Antibiotikaeinsatz vor. Die GST unterstützt im Grundsatz die Absicht des Bundes, die Nutztierhaltenden und die Tierarztpraxen mit massiv erhöhtem Antibiotikaverbrauch in die Pflicht zu nehmen. Die zu diesem Zweck ergriffenen Massnahmen müssen jedoch angemessen und verhältnismässig sein, was mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf nicht gegeben ist. Die Datenqualität des IS ABV ist zum heutigen Zeitpunkt nach Einschätzung der GST nicht ausreichend, um darauf basierend solche weitgehenden Sanktionsmassnahmen zu rechtfertigen. Auch sind die Sanktionskriterien ungenügend deklariert. Die in Artikel 36 vorgeschlagenen Massnahmen gegen Tierarztpraxen lehnt die GST aufgrund sachlicher Bedenken und der drohenden Rechtsunsicherheit ab. Sie wünscht sich, bei der Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs eingebunden zu werden, zumal die Tierärzteschaft im Rahmen von IS ABV und bei der Erarbeitung von Leitfäden einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen in der Tiermedizin geleistet hat.