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Stellungnahme zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021

Die GST nimmt Stellung zu einzelnen Anpassungen in der Direktzahlungs- sowie Tierzuchtverordnung. Diese werden grundsätzlich begrüsst, wobei einige Präzisierungen vorgeschlagen werden.

Die GST begrüsst, dass die Teilnahme von Landwirtinnen und Landwirten an Forschungsprojekten mit Tierwohlbeiträgen unterstützt werden soll. Ausserdem erachtet sie die Erweiterung der Kürzungen der Direktzahlungen bei Verstössen unter anderem gegen die Tierschutz- und Tierwohlvorschriften als wichtig.

Die GST begrüsst grundsätzlich, dass die Aufgaben des Schweizerischen Nationalgestüts (SNG) konkretisiert werden. Sie fordert jedoch, dass als zusätzliche Aufgaben die Ausbildung von Tierärztinnen und Tierärzten sowie die Forschung zur Tiergesundheit (nicht nur Haltung) und die Reproduktion aufgenommen werden.

Weiter fordert die GST, dass die Tierärztinnen und Tierärzte als Datenempfängerinnen und Datenempfänger für die Tierverkehrsdatenbank ergänzt werden. Da die Tierärztinnen und Tierärzte die entsprechenden Daten für die Erfüllung von Aufgaben im Interesse des Veterinärvollzugs (Erfassen von Behandlungen gemäss Tierarzneimittelverordnung) benötigen, sollen keine Gebühren für die Datenabgabe erhoben werden.