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Stellungnahme der GST zur Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)

Die Revision hat verschiedene Präzisierungen und formelle Anpassungen der ArGV 1 (SR 822.111) zum Inhalt unter anderem Änderungen zum Lohn- und Zeitzuschlag der Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Die GST begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zur Definition der Arbeitswoche und die Teilklärung des Zeit- und Lohnzuschlags für die Sonntagsarbeit. Sie fordert jedoch, dass auch die Klärung der Frage des Zuschlags, wenn eine Person für mehr als 6 Sonntage für die Arbeit eingeteilt ist, aber aus bestimmten Gründen wie z.B. Krankheit schliesslich 6 oder weniger Sonntage arbeitet.