Die GST begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen zur Definition der Arbeitswoche und die Teilklärung des Zeit- und Lohnzuschlags für die Sonntagsarbeit. Sie fordert jedoch, dass auch die Klärung der Frage des Zuschlags, wenn eine Person für mehr als 6 Sonntage für die Arbeit eingeteilt ist, aber aus bestimmten Gründen wie z.B. Krankheit schliesslich 6 oder weniger Sonntage arbeitet.
Stellungnahme der GST zur Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) (PDF)