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Revision der Verkehrsregelnverordnung: GST begrüsst die Änderungen

Die GST unterstützt die geplante Revision der Verkehrsregelnverordnung bezüglich weiterer Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 14. Mai 2025 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV) bezüglich weiterer Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot eröffnet. Unter anderem sollen künftig alle Tiertransporte generell vom Fahrverbot ausgenommen werden.

Aktuell sind Tiertransporte (ausser Sportpferde und Schlachttiere) nachts und an Sonntagen mit schweren Fahrzeugen verboten. Da Transporte dadurch oft in die heissen Tagesstunden fallen, leiden die Tiere unnötig, was dem Tierschutz widerspricht. Deshalb beinhaltet die Revision, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot generell für alle Tiertransporte aufzuheben, um das Tierwohl besser zu gewährleisten.

Die GST unterstützt die geplante Revision der Verkehrsregelnverordnung bezüglich weiterer Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot. Aus Sicht des Tierwohls stellen die Änderungen eine Verbesserung für gewerbliche Tiertransporte dar, insbesondere für Alpvieh- und Geflügeltransporte. Durch geeignete Massnahmen ist jedoch sicherzustellen, dass das Tierwohl insbesondere bei Sonntags- und Nachtfahrten immer an erster Stelle steht und die Tiertransportkapazitäten nicht (nur) aus wirtschaftlichen Gründen erweitert werden.