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Merkblatt: Das neue Schweizer Datenschutzgesetz

Auf den 1. September 2023 tritt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Für Tierarztpraxen und -kliniken ist es wichtig, sorgfältig mit Personendaten umzugehen.

Das Datenschutzrecht dient dem Persönlichkeitsschutz und legt die Grundsätze für die Bearbeitung von Personendaten fest. Darunter fallen alle Daten von natürlichen Personen. Spezielle Bestimmungen gelten für besonders schützenswerte Personendaten wie Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Religionszugehörigkeit. Tierarztpraxen und -kliniken erfassen im Zusammenhang mit dem Tier Daten über dessen Besitzer oder Besitzerin, dies sind jedoch in der Regel keine besonders schützenswerten Personendaten nach DSG. Alle Daten, die das Tier und dessen Gesundheit betreffen, fallen zudem nicht unter den Anwendungsbereich des DSG, weil Tiere nach dem Gesetz keine Personen sind.

Die neuen Datenschutzvorschriften müssen bis am 1. September 2023 umgesetzt sein, eine Übergangsfrist wird nicht gewährt. Mit dem neuen DSG werden auch die Sanktionen verschärft. Ein ausführliches Merkblatt inklusive Checkliste zur Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes in Tierarztpraxen und -kliniken ist im GST-Vet-Portal zu finden: