Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 23. Januar 2025 eine Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 eröffnet. Es sollen 12 Verordnungen angepasst werden. Die Anpassungen bezwecken insbesondere die Stärkung der pflanzlichen Produktion und die gesteigerte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Beispielsweise soll die Zucht von Sportpferden nicht mehr finanziell unterstützt werden (Ausnahme Freibergerrasse), da diese nur indirekt zur landwirtschaftlichen Produktion und zur Ernährungssicherheit beiträgt. Die Behörden argumentieren dabei mit der grossen Anzahl Pferde, die arzneimittelrechtlich als Heimtier registriert sind, damit sie von einem erweiterten Tierarzneimittelspektrum profitieren können. Die GST spricht sich gegen diese Änderung aus.
Die GST bedauert in ihrer Stellungnahme zudem die aktuelle Entwicklung in der Landwirtschaftspolitik. Seit das Parlament die AP22+ zu einem grossen Teil sistiert hat, sind die Bestrebungen zur Förderung der Tiergesundheit in der Priorität weit nach hinten gerutscht. Die GST fordert daher das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf, diesen Richtungswechsel zu korrigieren und Anreize für die Tierhaltenden zu schaffen. Die GST unterstützt dabei insbesondere eine stärkere Priorisierung der Tiergesundheit und des Tierwohls bei den Zuchtprogrammen.
Die GST weist ferner darauf hin, dass Beratungsdienste wie die Agridea, die sich für eine gute Tierhaltung und für Tiergesundheit einsetzen, eine zuverlässige finanzielle Grundlage haben müssen. Das BLW soll die Finanzierung so gestalten, dass die Beratungsdienste längerfristig planen, dadurch das richtige Personal anstellen und Wirkung entfalten können. Die neuen Bestimmungen sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.