Seit 2019 müssen alle an Tiere verabreichten Antibiotika in eine Datenbank eingegeben werden. So weiss man in Zukunft genau, wer wie viel verbraucht. Nicht so in der Humanmedizin, denn hier besteht weiterhin keine obligatorische Meldepflicht.
Die vom Bundesrat im Jahr 2015 verabschiedete nationale Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) basiert auf dem One-Health-Ansatz. Humanmedizin, Tiermedizin und Landwirtschaft sind gleichermassen einbezogen und verantwortlich für die Erhaltung der Wirkung von Antibiotika. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt diesen One-Health-Ansatz, um die Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen. Aus diesem Grund fordert die Tierärzteschaft eine analoge Datenbank, welche den Antibiotikaeinsatz beim Menschen erfasst.