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Ein Entscheid gegen das Tierwohl

Nein in der WAK-N zum direkten Gegenentwurf zur Massentierhaltungsinitiative: Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) findet es unverständlich, dass die Wirtschaftskommission des Nationalrats einen Kompromissvorschlag im Sinne des Tierwohls abgelehnt hat. Eine breit abgestützte gesellschaftliche Erwartung wird mit diesem Entscheid desavouiert.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) lehnt die Massentierhaltungsinitiative ab, erachtet es jedoch als notwendig, dass das Tierwohl künftig mehr Beachtung erhält. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates ist ein Kompromissvorschlag, den die Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen. Der Tierwohlaspekt würde damit für alle Tiere in der Bundesverfassung verankert. Zudem würde das Tierwohl in der Nutztierhaltung gestärkt. Aus Sicht der GST ist es unverständlich, dass die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) den direkten Gegenentwurf am 19. Oktober abgelehnt hat. Nach Einschätzung der GST entspricht dieser Entwurf einer breiten gesellschaftlichen Erwartung, wonach das Tierwohl generell verbessert werden soll.

Die Massentierhaltungsinitiative geht nach Einschätzung der GST zu weit. Sie würde die Nutztierhaltung in der Schweiz zu stark einschränken. Grössere Tierhaltungen sind nicht zwingend schlecht für das Tierwohl, denn oft führen diese zu mehr Professionalisierung, was sich positiv auf das Tierwohl auswirken kann. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrates bildet hingegen einen fachlich und ethisch begründeten Kompromiss, um die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, die zum Tierwohl beitragen.

Die GST fordert vom Nationalrat in der bevorstehenden Wintersession eine Korrektur des Entscheides der WAK-N und eine angemessene Verbesserung des Tierwohls gemäss dem vorliegenden Gegenentwurf des Bundesrates.

Weitere Auskünfte:
Medienstelle GST, Tel. 031 307 35 37, media@STOP-SPAM.gstsvs.ch