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Die GST nimmt Stellung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 15. Juni 2023 eine Vernehmlassung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen eröffnet. Die Vorlage ist nebst anderen reglementierten Berufen auch für Tierärztinnen und Tierärzten relevant und betrifft insbesondere die Anerkennung zwischen Tierärztinnen und Tierärzten aus der Schweiz und Grossbritannien.

Mit Blick auf den Brexit und die auslaufende Übergangsregelung per Ende 2024 haben die Schweiz und Grossbritannien ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen erarbeitet. Es geht um reglementierte Berufe, darunter auch den Beruf der Tierärztinnen und Tierärzte. Dieses Abkommen hat den Zweck, Fachpersonen im jeweils anderen Land den Zugang zu reglementierten Berufen zu ermöglichen. Es sieht ein allgemeines System der Anerkennung vor, wobei die einzelnen Gleichwertigkeits- und Anerkennungskriterien die Medizinalberufe betreffend in Zukunft vom Bundesrat entweder durch den Abschluss zusätzlicher Anhänge zu diesem Abkommen oder durch bilaterale «Absprachen für die gegenseitige Anerkennung» (AGA) erarbeitet werden sollen.

Die GST hat in einer abgekürzten Vernehmlassung eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde per 11. September 2023 eingereicht. Die GST begrüsst die Bestrebungen des Bundesrats im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und Grossbritannien. Sie fordert aber, dass die Tierärzteschaft bei der Erarbeitung der konkreten Anerkennungs- und Gleichwertigkeitskriterien früh genug einbezogen wird und dass Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte in Bezug auf den Umgang mit Tierarzneimitteln gegenüber den britischen Kolleginnen und Kollegen nicht diskriminiert werden.