Im September 2023 hatte Nationalrat Lorenzo Quadri (Lega/TI) eine Motion eingereicht: Er wollte den Bundesrat beauftragen, einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes auszuarbeiten, der ein grundsätzliches Verbot der Tötung von gesunden Haustieren vorsieht. Es gebe skrupellose Tierhalterinnen und Tierhalter, die sich auf diese Weise eines Haustieres entledigen würden, das ihnen «lästig» geworden sei, heisst es in der Motion. Das dürfe nicht mehr möglich sein. Damit nahm Quadri das Anliegen einer Petition von Tierschützerinnen und Tierschützern auf, welche forderten, dass bestraft werden kann, wer Tiere ohne triftigen Grund tötet (siehe SAT 05_2023).
Der Bundesrat war jedoch der Ansicht, dass ein solches Verbot schwierig umzusetzen sei. Er empfahl die Ablehnung der Motion. Bei Altersbeschwerden eines Tieres könne beispielsweise nicht in jedem Fall eine klare Grenze zwischen einem gesunden und einem kranken Tier gezogen werden. Der Bundesrat hielt in seiner Antwort auf die Motion weiter fest, dass die aktuelle Situation vorzuziehen sei, in der Tierhaltende, Tierärztinnen und Tierärzte im Einzelfall die zumutbarste Lösung suchen würden. In der Praxis verpflichte die Berufsethik die Tierärzteschaft schon heute, grundsätzlich zu vermeiden, gesunde Haustiere zu euthanasieren und alternative Lösungen zu suchen. Der Gesetzgeber habe sich zudem im Rahmen der Beratung zum Tierschutzgesetz gegen die Verankerung eines expliziten Lebensschutzes gestellt.
Nun hat sich der Nationalrat dieser Argumentation angeschlossen und die Motion mit 121 gegen 55 Stimmen und 14 Enthaltungen abgelehnt.
Zur Motion Quadri 23.4069: «Nein zur Tötung von gesunden Haustieren»