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Zicklein enthornen: Narkose mit Ketamin nur noch durch den Tierarzt/die Tierärztin

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat am 21. Oktober 2019 ein Merkblatt zur neuen Regulierung der Enthornung von Zicklein herausgegeben. Seit dem 1. Mai 2019 gilt Ketamin als zu kontrollierende Substanz (Betäubungsmittel). Deshalb dürfen Tierärztinnen und Tierärzte Ketamin nicht mehr an die Tierhaltenden abgeben.

Das hat Konsequenzen für die Enthornung von Zicklein. Der Tierarzt muss das Zicklein vor der Narkose mit Ketamin untersuchen und während der Narkose überwachen. Der Tierhalter darf die Enthornung aber an sich immer noch selber durchführen. Es ist also den Bestandstierärzten und den Tierhaltern überlassen, ob der Tierarzt den ganzen Eingriff übernimmt oder ob der Tierhalter das Enthornen selbst ausführt.

Die GST hat sich für ein mittelfristig anzustrebendes Enthornungsverbot von Zicklein eingesetzt und die Meinung vertreten, dass in der Übergangszeit bis dahin Enthornungen nur noch von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden dürfen.

BLV-Merkblatt für Tierärzte: blv.admin.ch > Fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln («Im Detail» / «Betäubungsmittel»)