Das hat Konsequenzen für die Enthornung von Zicklein. Der Tierarzt muss das Zicklein vor der Narkose mit Ketamin untersuchen und während der Narkose überwachen. Der Tierhalter darf die Enthornung aber an sich immer noch selber durchführen. Es ist also den Bestandstierärzten und den Tierhaltern überlassen, ob der Tierarzt den ganzen Eingriff übernimmt oder ob der Tierhalter das Enthornen selbst ausführt.
Die GST hat sich für ein mittelfristig anzustrebendes Enthornungsverbot von Zicklein eingesetzt und die Meinung vertreten, dass in der Übergangszeit bis dahin Enthornungen nur noch von Tierärztinnen und Tierärzten durchgeführt werden dürfen.
BLV-Merkblatt für Tierärzte: blv.admin.ch > Fachgerechter Umgang mit Tierarzneimitteln («Im Detail» / «Betäubungsmittel»)