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Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2017

Im Verordnungspaket 2017 werden Änderungsentwürfe zu 16 Bundesrats-, zwei WBF- und einer BLW-Verordnung zur Diskussion gestellt. Änderungsvorschläge gibt es unter anderem zur Direktzahlungs-, Strukturverbesserungs- und Absatz-förderungsverordnung. Die neuen Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Vernehmlassung, die das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnet hat, dauert bis am 12. Mai 2017.

Bei den Tierwohlbestimmungen sollen einerseits Förderprogramme von geringer Bedeutung z.B. für Hengste und Ziegenböcke aufgehoben werden. Anderseits sollen neu Bisons und Hirsche von Massnahmen zugunsten des Tierwohls profitieren können. Zudem sollen die Gebühren bei der TVD gesenkt werden.

Stellungnahme der GST zum Agrarpaket 2017 (PDF)