Bisher dürfen nur Schlachttiere und Sportpferde nachts und an Sonntagen transportiert werden. Für alle anderen lebenden Tiere gilt ein Sonntags- und Nachtfahrverbot. An Hitzetagen leiden diese Tiere jedoch unnötig, so dass der Bundesrat in der aktuellen Revision der Verkehrsregelnverordnung dieses Verbot aufgehoben hat: Ab 1. Juli dürfen lebende Tiere auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen transportiert werden. «Aus heutiger Sicht ist das Tierwohl bei sämtlichen Transporten in den Vordergrund zu stellen», hatte der Bundesrat in der Vernehmlassung festgehalten. Für das Wohl der Tiere sei es zudem förderlich, wenn beim Transport soweit möglich der natürliche Biorhythmus berücksichtigt werden könne. Tiere dürfen nur transportiert werden, sofern sie keinen Schaden nehmen, beziehungsweise keine entsprechende Gefahr besteht. Dass lebendige Tiere auch am Sonntag transportiert werden dürfen, sei auch für die Durchführung von Alpaufzügen und -abzügen sowie anderen Veranstaltungen mit Tieren wichtig. Einen Missbrauch betrachtet der Bundesrat vor dem Hintergrund arbeitsrechtlicher Einschränkungen als unwahrscheinlich.
«Ich bringe Wissen, nicht Infrastruktur»




