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Stellungnahme der GST zur Revision der Tierseuchenverordnung

Die GST hat ihre Stellungnahme zur Revision der Tierseuchenverordnung (TSV) am 31. Januar 2022 fristgerecht eingereicht. Sie begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen. Diese dürfen jedoch nicht zu einem ungerechtfertigten Mehraufwand für die Tierärzteschaft führen.

Mit der Revision der Tierseuchenverordnung findet eine Angleichung an das neue Tiergesundheitsrecht der EU statt. Unter anderem werden bestehende Tierseuchen umgeteilt oder gestrichen, sowie neue Tierseuchen aufgenommen. Vorgesehen ist auch eine Verschärfung der Massnahmen beim Ausbruch einer hochansteckenden Seuche und damit verbunden eine Erweiterung der kantonstierärztlichen Kompetenzen. Die GST erwartet im Zuge dieser Revision einen Mehraufwand für die praktizierende Tierärzteschaft und die Ämter sowie eine Regulierungsintensivierung, insbesondere erweiterte Meldepflichten.

Die GST begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen der Tierseuchenverordnung. Sie setzt sich in ihrer Stellungnahme allerdings dafür ein, dass die Anpassungen an das EU-Tiergesundheitsrecht nicht zu einem übermässigen Mehraufwand für die Tierärzteschaft führen. Ein solcher Mehraufwand lässt sich nur rechtfertigen, wenn sich der Nutzen für die Seuchenbekämpfung mittel- bis langfristig empirisch nachweisen lässt. Weiter dürfen die mit den zusätzlichen Meldepflichten verbundenen Kosten nicht auf die Tierärzteschaft abgewälzt werden. Bei der Angleichung an die europäische Tierseuchengesetzgebung ist den Eigenheiten und Besonderheiten der schweizerischen Tierseuchenbekämpfung Rechnung zu tragen.