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Stellungnahme der GST zur Änderung der Tierseuchenverordnung

Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung wird unter anderem geregelt:

  • Die Aufnahme der Moderhinke in die Verordnung und Durchführung eines nationalen Programms zu deren Bekämpfung unter finanzieller Beteiligung der Tierhaltenden.
  • Die Einführung einer Gesundheitsüberwachung für bestimmte Aquakulturbetriebe durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
  • Die Anpassung der Bekämpfungsmassnahmen bei einzelnen Fischseuchen.
  • Die Anpassung der Inkubationszeit bei der Afrikanischen und der Klassischen Schweinepest.
  • Die Entfernung von zwei Schweineseuchen und einer Fischseuche aus der Verordnung.