- Die Aufnahme der Moderhinke in die Verordnung und Durchführung eines nationalen Programms zu deren Bekämpfung unter finanzieller Beteiligung der Tierhaltenden.
- Die Einführung einer Gesundheitsüberwachung für bestimmte Aquakulturbetriebe durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt.
- Die Anpassung der Bekämpfungsmassnahmen bei einzelnen Fischseuchen.
- Die Anpassung der Inkubationszeit bei der Afrikanischen und der Klassischen Schweinepest.
- Die Entfernung von zwei Schweineseuchen und einer Fischseuche aus der Verordnung.
Stellungnahme der GST zur Änderung der Tierseuchenverordnung (PDF)