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Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten

Die Verordnung soll um Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen sowie zur Gasbetäubung von Hühnern und Truthühnern erweitert werden. Ausserdem sind einzelnen Anpassungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgesehen.