Nachdem das Volk im Herbst 2020 das neue Jagdgesetz abgelehnt hat, wurde auch die Jagdverordnung (JSV) nicht angepasst. Nun hat das Parlament den Bundesrat mit einer erneuten Revision der JSV beauftragt. Dabei sollen einzig Anpassungen vorgenommen werden, die die Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sicherstellt. Leider ist (im Gegensatz zum letztjährigen Vorschlag) das Anliegen der Tierärzteschaft, zusätzlich ein Passus zur Erstversorgung von verletzten Wildtieren aufzunehmen, fallengelassen worden. Die GST setzt sich gemeinsam mit ihren Partnern dafür ein, dies zu ergänzen.