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Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026: GST warnt vor Abstrichen beim Tierwohl

Die GST begrüsst in ihrer Stellungnahme die administrativen Entlastungen und tiergerechteren Anpassungen bei der Schweinefütterung. Kritisch sieht sie hingegen Erleichterungen bei Tierschutzvorschriften, wenn dadurch Mängel länger toleriert werden. Zudem bedauert sie die Entwicklung der Agrarpolitik und fordert, die Tiergesundheit wieder stärker zu priorisieren.

Das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat Ende Januar 2026 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Vorgesehen sind Anpassungen an 14 landwirtschaftlichen Verordnungen. Der Bundesrat will damit unter anderem die Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten. Bei Schweinegrossbetrieben soll die Pflicht zu mindestens zwei Futterrationen entfallen. Neu soll die Ration dem Bedarf der Tiere angepasst werden. Zudem sind bei erstmaligen Verstössen gegen bauliche Tierschutzvorschriften Erleichterungen bei den Beitragskürzungen vorgesehen. Die neuen Bestimmungen sollen ab Januar 2027 in Kraft treten.

In ihrer Stellungnahme begrüsst die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) grundsätzlich die Vereinfachung des Direktzahlungssystems, die administrativen Entlastungen und die tiergerechtere Schweinefütterung. Gleichzeitig warnt sie davor, dass verlängerte Fristen bei Tierschutzmängeln zu längeren Belastungen für die Tiere führen könnten. Diese Fristen sind aus Tierwohlsicht möglichst kurz zu halten, und die Tierhaltenden müssen fachlich, personell und finanziell so unterstützt werden, dass solche Kompromisse gar nicht nötig sind.

Weiter bedauert die GST in ihrer Stellungnahme die Entwicklung der Agrarpolitik. Seit das Parlament die AP22+ zu grossen Teilen sistiert hat, scheinen die Bestrebungen zur Förderung der Tiergesundheit in den Hintergrund gerückt zu sein. Aus Sicht der GST braucht es wieder klarere Anreize für tiergesundheitsfördernde Massnahmen und eine stärkere Ausrichtung auf Prävention.