Aus Sicht des Veterinärdienstes Schweiz gehört es heute zu den Grundsätzen Guter Tierärztlicher Praxis («Good Veterinary Practice» oder GVP), akuten postoperativen Schmerzen der betroffenen Tiere gezielt entgegenzuwirken. Der Arbeitsanleitungen in den Kursunterlagen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen geben vor, dass Kälber und Lämmer eine erste Dosis Analgetikum verabreicht bekommen, bevor die Lokalanästhesie gesetzt wird. Damit nicht nur junge Landwirte in Ausbildung, sondern auch die erfahrenen Tierhaltenden mit Sachkundenachweis die geänderten Vorgaben bestmöglich umsetzen können, sind sie auf ihre Bestandestierärztin oder ihren Bestandestierarzt angewiesen, der ihren Tieren geeignete Analgetika verschreibt und sie bei der schonenden Durchführung und sorgfältigen Nachsorge nach Eingriffen unterstützt.
«Die Schweiz ist nicht geschützt»




