Die wichtigsten inhaltlichen Forderungen der GST:
- Die Tiergesundheit sowie das Tierwohl dürfen durch gesetzliche Grundlagen nicht gefährdet werden.
- Tierarzneimittel-Vereinbarungen müssen an die Gewährleistung des Notfalldienstes durch den entsprechenden Tierarzt gekoppelt werden.
- Für eine Nutztierart oder Nutzungsrichtung darf je nur eine Tierarzneimittel-Vereinbarung abgeschlossen werden.
- Die gesetzlichen Vorschriften müssen den Einsatz von entsprechenden Antibiotika bei bekannten, betriebsspezifischen Erkrankungen zeitgerecht gewährleisten.
- Produzenten, welche Tierarzneimittel gemäss Tierarzneimittelverordnung auf Vorrat halten, müssen einen Sachkundenachweis zum korrekten Einsatz erbringen.
- Im Rahmen des Antibiotika-Monitorings müssen bei den Nutztieren gleichzeitig Daten zu Leistung, Morbidität, Mortalität sowie Schlachtbefunde erhoben und verwaltet werden.
- Impfstoffe, die massgeblich zu einer Reduktion von Antibiotika-Anwendungen beitragen, müssen weiterhin für den Bedarf von vier Monaten abgegeben werden dürfen.
- Restriktionen dürfen die Inlandproduktion nicht verteuern und der Import von Lebensmitteln darf nicht begünstigt werden.
Zur GST-Stellungnahme Tierarzneimittel-Verordnung:
Sektions-Stellungnahmen zur Tierarzneimittel-Verordnung:
SVGK (Geflügelkrankheiten), SVSM (Schweinemedizin), SVW (Wiederkäuermedizin), VBT (Berner Teirärzte), Tierärztegesellschaft der Kantone SG/AI/AR, GZST Zentralschweizer Tierärzte, SVPM (Pferdemedizin)
Weitere Unterlagen:
BAG-Informationen zur Vernehmlassung TAMV
GST-Medienmitteilung StAR vom 17. März 2015