Sowohl die Stopfleber-Initiative als auch die Pelz-Initiative setzen sich für das Tierwohl ein. Nach der Vernehmlassung in den Sektionen hat der Vorstand der GST entschieden, sich hinter die beiden Anliegen zu stellen: Er hat die Ja-Parole zu beiden Initiativen gefasst.
Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Allerdings ist die Schweiz eines der wichtigsten Importländer dieser Produkte. Die Initiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» möchte dies nun ändern: Künftig sollen nur noch Produkte importiert werden dürfen, deren Zuchtbedingungen nicht gegen das Schweizer Tierrecht verstossen.
Dieses Argument gilt auch für die Initiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte»: Der nach wie vor mögliche Import von Pelzen aus tierquälerischer Produktion steht im Widerspruch zu den schweizerischen Tierschutzvorgaben. Zurzeit sind im Ausland keine Pelzfarmen bekannt, welche die Schweizer Standards einhalten. Daher gibt es aktuell keine Pelze oder Pelzprodukte von Pelzfarmen, welche nicht tierquälerisch erzeugt wurden. Die Gewinnung von Pelzen aus Schweizer Jagd ist auch nach Annahme der Initiative weiterhin möglich. Grundsätzlich ist auch die Gewinnung von Pelzen aus Pelzfarmen weiterhin erlaubt, wenn die Tiere unter Zoostandards gehalten werden und den Tieren somit ein artgerechtes Leben ermöglicht wird.