Die im September 2019 von der ehemaligen Ständerätin Liliane Maury Pasquier eingereichte Motion verfolgt das Ziel, eine Ungleichheit bezüglich Entschädigung von Selbständigerwerbenden zu beseitigen. Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regelt die Entschädigungen für Militärdienstleistende und für die Mutterschaft. Dabei ist für Selbstständigerwerbende bei der Wehrpflicht eine sogenannte Betriebszulage vorgesehen. Damit wird ein Teil der Kosten entschädigt, die für den laufenden Betrieb anfallen, während die Person Dienst leistet. In der Mutterschaftsversicherung ist dies nicht vorgesehen, obwohl hier ebenfalls Betriebskosten anfallen, während die selbstständige Mutter im Mutterschaftsurlaub ist. Die Motion von Maury Pasquier sieht eine Betriebszulage von CHF 67.- pro Tag vor. Der Bundesrat hat die Motion zur Annahme empfohlen.
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) unterstützt die Motion. Auch in der Tierärzteschaft gibt es viele selbstständig erwerbende Frauen. Die im Falle einer Mutterschaft laufenden Betriebskosten mussten sie bisher vollständig selber tragen. Durch die Motion würde zumindest ein Teil dieser Kosten durch die Mutterschaftsversicherung gedeckt werden. Der zunehmende Anteil Frauen im Tierarztberuf wird diese Problematik in den kommenden Jahren weiter verstärken.