Die Veterinärmedizin setzt seit mehreren Jahren konkrete Massnahmen zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen um. Die GST begrüsst daher auch, dass Behandlungen mit Antibiotika genauer erfasst werden. Die Datenbank bietet die Chance, Problembereiche genauer zu definieren und entsprechend Massnahmen zu ergreifen.
Die Eingabepflicht führt zu einem Mehraufwand für die Tierärzteschaft. Die GST hat sich während den Vorarbeiten zur Einführung von IS ABV dafür eingesetzt, den Aufwand für die Erfassung der Daten möglichst gering zu halten und damit die Mehrkosten zu minimieren. Die Tierärzteschaft wird die entstehenden Mehrkosten nicht tragen. Die GST empfiehlt den Tierärzten, ihren Kunden bei der Verschreibung von Antibiotika eine kostendeckende Gebühr für die Bereitstellung und Übermittlung der gesetzlich geforderten Daten in Rechnung zu stellen. Sie fordert zudem, dass die Datenbank klare Aussagen zur Entwicklung der Resistenzen ermöglichen muss. Nur dadurch lässt sich der Aufwand rechtfertigen.
Auch die Humanmedizin soll der Meldepflicht unterstellt werden
Wichtig ist, dass diese Daten nicht nur in der Tier-, sondern auch in der Humanmedizin erfasst werden. Die GST unterstützt den One-Health-Ansatz des Bundes, um die Antibiotikaresistenzen zu bekämpfen. Aus diesem Grund fordert die Tierärzteschaft eine analoge Datenbank, welche den Antibiotikaeinsatz beim Menschen erfasst.