Die Medizinalberufeverordnung wird unter anderem die Einzelheiten für die notwendigen Sprachkenntnisse neu festlegen. Zudem werden alle Tierärztinnen und Tierärzte, welche ihren Beruf ausüben im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen. Dies führt zu einigen Anpassungen in der Registerverordnung MedBG. Eine neue Bestimmung in der Prüfungsverordnung MedBG soll ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen eidgenössische Prüfungen ablegen können.
Die Verordnungsrevisionen werden frühestens Mitte Juli 2017 in Kraft treten. Die Anhörung dauert bis zum 24. Juni 2016. Die Fachsektionen und einzelne Fachpersonen wurden von der GST gebeten, ihre allfälligen Stellungnahmen bis am 10. Juni 2016 einzureichen.