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Anhörung zu Verordnungsanpassungen zum MedBG

Die Änderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG) vom 20. März 2015 führt zu Anpassungen in der Medizinalberufeverordnung (MedBV), der Registerverordnung MedBG, Prüfungsverordnung MedBG und der Prüfungsformenverordnung. Ausserdem wird im MedBG der Ausdruck «selbständige (Berufs-)Ausübung» durch «privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung» ersetzt.

Die Medizinalberufeverordnung wird unter anderem die Einzelheiten für die notwendigen Sprachkenntnisse neu festlegen. Zudem werden alle Tierärztinnen und Tierärzte, welche ihren Beruf ausüben im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen. Dies führt zu einigen Anpassungen in der Registerverordnung MedBG. Eine neue Bestimmung in der Prüfungsverordnung MedBG soll ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen eidgenössische Prüfungen ablegen können.

Die Verordnungsrevisionen werden frühestens Mitte Juli 2017 in Kraft treten. Die Anhörung dauert bis zum 24. Juni 2016. Die Fachsektionen und einzelne Fachpersonen wurden von der GST gebeten, ihre allfälligen Stellungnahmen bis am 10. Juni 2016 einzureichen.

Stellungnahme der GST zu den MedBG-Verordnungen (PDF)