Veranstaltung
Neue Tierseuchenmeldeverordnung 2026 Wichtige Änderungen für die tierärztliche Praxis - Wer muss jetzt welche Seuchen innerhalb welcher Zeiträume an wen melden?
14. September 2026 - 14. September 2027 | 19:00 - 20:30 | Webinar

Mit Inkrafttreten der neuen Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV) im März 2026 wurde das deutsche Tierseuchenmelderecht an das EU-„Animal Health Law“ angepasst. Für praktizierende Tierärzt:innen ergeben sich daraus insbesondere erweiterte und differenziertere Meldepflichten.
Kern der Neuregelung ist die Einteilung der meldepflichtigen Tierseuchen in vier Anlagen, für die sich unterschiedliche Arten und Fristen der Meldung ergeben. Während bei Tierseuchen der Anlagen 1 und 2 weiterhin Verdacht und Nachweis unverzüglich durch die praktizierenden Tierärzte an die zuständige Behörde zu melden sind, muss bei Seuchen in den Anlagen 3 und 4 lediglich der Nachweis unverzüglich gemeldet werden.
Eine wesentliche Neuerung ist die stärkere Gewichtung von bestimmten Seuchen zur epidemiologischen Überwachung in den Anlagen 3 und 4. Hierzu zählen auch Tierseuchen mit bislang geringer Verbreitung oder unspezifischer Symptomatik, die jedoch ein Ausbreitungspotenzial aufweisen. Damit sind die praktizierenden Tierärzt:innen künftig auch für bestimmte bislang nicht meldepflichtige Tierseuchen zur Meldung verpflichtet. Sie müssen die jeweiligen Meldungen unverzüglich an das für den Haltungsort zuständige Veterinäramt übermitteln.
Dieses Seminar bietet Ihnen eine ausführliche Vorstellung der Neuerungen.
Bitte melden Sie sich online unter www.myvetlearn.de an. Die Lerninhalte werden unter
www.myvetlearn.de in einem nur für die angemeldeten Teilnehmenden zugänglichen Bereich bereitgestellt. Nach Anmeldung und Zahlungseingang erhalten die Teilnehmenden ihre Zugangsdaten. Auch nach dem Live-Termin können Sie sich die Aufzeichnung anschauen sowie sich das Kursskript im pdf-Format herunterladen und archivieren.
Für eine erfolgreiche Teilnahme müssen Sie abschließend einen Multiple-Choice-Test bestehen. Die Teilnahmebescheinigung inkl. ATF-Anerkennung erhalten Sie automatisch nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Kurses in Ihrem persönlichen Bereich zum Download. So können Sie sich
Eckdaten
Tierärztin/Tierarzt
andere / keine
Webinar
Programm
Deutsch
Bildungsstunden beantragt
2 ATF-Stunden
Kostenlos
Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V.
Diane Hebeler
Französische Str. 53
51069 Köln
Anmeldeschluss ist der 13. September 2027. Zur Anmeldung
