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Tierversuche – mehr Tierwohl und tierärztliche Expertise!

Die Schweiz regelt die Tierversuche im internationalen Vergleich eher streng. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) sieht jedoch in Bezug auf das Tierwohl weiteren Handlungsbedarf.

Insbesondere die Methoden des gesetzlich verankerten 3R-Prinzipes (replace, reduce, refine – ersetzen, verringern, verbessern) sollten verbessert werden. In diesem Zusammenhang ist die stärkere Förderung und der vermehrte Einsatz von Ersatzmethoden sowie die Verbesserung der Haltungsbedingungen hervorzuheben. Die GST fordert, dass die Beurteilung der Belastung der Versuchstiere und somit die Einteilung in Schweregrade (SG) von Tierversuchen interkantonal vereinheitlicht werden. Im Weiteren soll das tiermedizinische Wissen bei der Planung, Beurteilung und Durchführung von Tierversuchen konsequent integriert werden.