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Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz

Die geltende Verordnung über die Gebühren im Strahlenschutz muss neuen Kostenschätzungen bezüglich der Entsorgung radioaktiver Abfälle angepasst werden. Weiter ändert sich die Gebührenerhebung für Industrie- und Gewerbebetriebe, welche unter Aufsicht der SUVA stehen und dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) unterstellt sind. Schliesslich werden einige Gebührenpositionen aktualisiert.

Da die vorgeschlagenen Änderungen für die Tierärzteschaft keine relevanten Auswirkungen haben, verzichtete die GST auf Bemerkungen.