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Verlängerte Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe bis mindestens am 15. März 2023 verlängert.

Nachdem die Vogelgrippe in der Schweiz vereinzelt und in Europa vermehrt aufgetreten ist, hat das BLV am 24. November 2022 Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe erlassen. Weil das Risiko einer Einschleppung von Vogelgrippe in die Geflügelbestände aktuell weiterhin als hoch eingeschätzt wird, hat das BLV inzwischen beschlossen, die Massnahmen bis vorerst 15. März 2023 zu verlängern.

Folgende Vorsichtsmassnahmen für Geflügelbetriebe gelten sowohl für Nutztier-, wie auch für Hobbyhaltungen:
 

  • Geflügel (Hühner, Gänse, Laufvögel) muss so gehalten werden, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass Futter- und Wasserstellen für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.
  • Der Zutritt zum Geflügel muss auf den notwendigen Personenkreis beschränkt und eine Hygieneschleuse eingerichtet werden. Kleider und Schuhe müssen regelmässig gewaschen und Hände vor und nach Zutritt desinfiziert werden.
  • Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind verboten.