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«Erste Schritte im Berufsleben – so starten Sie als Tierärztin/Tierarzt durch.»

Illustration Tipps für die Jobsuche im Veterinärbereich

Berufseinstieg

Tipps für den Einstieg ins Berufsleben

Das Staatsexamen ist geschafft - herzlichen Glückwunsch! Nun folgt die nächste Herausforderung: Der Berufseinstieg. Damit Sie als Tierärztin/Tierarzt durchstarten können, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

Die Stellensuche

Ihnen stehen viele Wege offen – Einstieg in die Praxis, eine Karriere in der Forschung oder in der Industrie oder eine amtliche Funktion. Egal wohin der Weg Sie führt – vor der Stellensuche sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Möchten Sie mit Tieren und Tierhaltenden in Kontakt sein oder interessieren Sie sich eher für Forschungstätigkeiten oder Projektarbeiten?
  • Sind Sie bereit Nacht- und Wochenenddienste zu übernehmen oder bevorzugen Sie fixe Arbeitszeiten?
  • Was sind für Sie zwingende Bedingungen und wo können Sie Kompromisse eingehen (Lohn, Arbeitsort, Tätigkeitsbereich)?
  • Bevorzugen Sie kleine Unternehmen mit familiärer Stimmung oder fühlen Sie sich in einem grösseren Betrieb wohler?
  • Sind Sie Einzelkämpfer/in oder arbeiten Sie lieber im Team? Wie soll Ihr berufliches Umfeld organisiert sein?
  • Welche Karriereschritte streben Sie an?

Je genauer Sie wissen, in welche Richtung Sie gehen möchten und welche Bedingungen Ihnen wichtig sind, desto gezielter können Sie Ihre Stellensuche gestalten.

Wichtig: Gerade in der Branche der Veterinärmedizin ist ein gutes Netzwerk von Vorteil: Knüpfen Sie Kontakte und nutzen Sie diese!

Neben dem persönlichen Netzwerk können auch die Social Media Kanäle bei der Stellensuche helfen. Einerseits dienen sie der Kontaktpflege, andererseits können Sie sich über die Kanäle auch selber «vermarkten».  Während Facebook und Instagram eher dem privaten Austausch dienen, können Sie geschäftliche Kontakte beispielsweise über xing.com oder linkedin.com pflegen. Im Umgang mit Social Media sollten Sie folgendes beachten:
 

  • Der erste Eindruck zählt! Ihr(e) Profil(e) sollten Sie immer aktuell halten.  Wählen Sie ein ansprechendes Profilbild und stellen Sie sicher, dass man Sie erreichen kann (neutrale Mail-Adresse: m.muster@bluewin.ch).
  • Achten Sie auf die Privatsphäreneinstellungen! Das Internet vergisst nicht. Ihre zukünftigen Arbeitgeber/innen könnten auf sensible Daten stossen (negative Äusserungen zu Arbeitgeber, Partyfotos etc.).  Bestimmen Sie bewusst, was Sie offenlegen oder verbergen wollen: Wer hat Zugang zu Ihrem Profil? Wer kann welche Inhalte sehen?
  • Treten Sie Foren oder Fachgruppen bei und knüpfen Sie so über Social Media neue Kontakte.

Folgende Unterlagen gehören in Ihr Bewerbungsdossier:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Diplome
  • Evtl. vorhandene Arbeitszeugnisse oder Arbeitsbestätigungen
  • Referenzen

Achten Sie darauf, dass Ihr Dossier übersichtlich und ansprechend gestaltet ist. Fehler sind unbedingt zu vermeiden.

Bewerbungen werden heutzutage meist per E-Mail übermittelt. Dabei ist folgendes wichtig:
 

  • Nutzen Sie für Ihre Bewerbung eine seriös wirkende E-Mailadresse (m.muster@bluewin.ch und nicht lachenderhans_87@bluewin.ch).
  • Formulieren Sie eine aussagekräftige Betreffzeile
  • Wählen Sie sinnvolle Dateinamen (Lebenslauf_M_Muster.pdf) und erstellen Sie wenn möglich eine pdf-Datei.
  • Die Grösse aller Dateien zusammen sollte 8 MB nicht überschreiten.

Gerade in der Industrie oder beim Bund und Kanton müssen Bewerbungen oft über ein Online-Tool hochgeladen werden. Beachten Sie allfällige Informationen dazu in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Im Bewerbungsschreiben erläutern Sie, weshalb Sie sich für die offene Stelle interessieren. Halten Sie das Anschreiben möglichst kurz (1 A4 Seite) und vermeiden Sie Floskeln oder Standardsätze aus dem Internet. Richten Sie Ihr Schreiben an die im Inserat angegebene Kontaktperson und vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktangaben (inkl. Telefonnummer) anzugeben.

Beantworten Sie in Ihrem Schreiben folgende Fragen:

  • Wieso bewerben Sie sich auf die ausgeschriebene Stelle?
  • Warum möchten Sie gerade in diesem Betrieb oder in dieser Praxis arbeiten?
  • Warum eignen Sie sich für die Stelle, was zeichnet Sie aus?

Verschiedene Webseiten stellen Beispiele für Bewerbungsschreiben zur Verfügung - zum Beispiel jobscout24.ch.

Der Lebenslauf ist Ihre Visitenkarte und enthält eine lückenlose Auflistung Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn. Gestalten Sie den Lebenslauf übersichtlich - Ihr künftiger Arbeitgeber möchte auf einen Blick alle wichtigen Erfahrungen und Qualifikationen erkennen.

Folgendes sollten Sie beachten:
 

  • Gestalten Sie den Lebenslauf in tabellarischer Form. Beginnen Sie mit den persönlichen Angaben. Danach folgen berufliche Erfahrungen, allfällige Fort- oder Weiterbildungen sowie die Schulbildung (jeweils das aktuellste zuoberst).
  • Erwähnen Sie auch freiwillige Einsätze und Engagements, die im weitesten Sinne mit dem Beruf zu tun haben.
  • Verwenden Sie ein professionelles Foto; idealerweise ein Porträt. Tragen Sie nicht zu viel Schmuck oder Make-up und kleiden Sie sich eher dezent. Lassen Sie das Foto idealerweise bei einem Fotografen machen. Wenn Sie das Foto lieber selber schiessen möchten, achten Sie auf gutes Licht und einen ruhigen Hintergrund.
  • Referenzen können Sie am Ende des Lebenslaufs aufführen.

Beispiele für einen Lebenslauf finden Sie unter jobs.ch.

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste Hürde geschafft. Jetzt ist es wichtig, dass Sie im persönlichen Gespräch überzeugen.

Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor:

  • Informieren Sie sich über den Betrieb oder die Praxis.
  • Lesen Sie das Stelleninserat nochmals genau durch.
  • Informieren Sie sich über häufig gestellte Fragen an Bewerbungsgesprächen und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an eine Arbeitsstelle haben - was sind für Sie zwingende Kriterien und wo können Sie Kompromisse eingehen.
  • Notieren Sie sich Fragen rund um die künftige Arbeitsstelle (Tätigkeiten, Organisation, Team, Arbeitszeiten etc.)

GST-Mitglieder finden im Mitgliederbereich myGST zusätzliche Informationen wie beispielsweise Musterarbeitsverträge, Lohnrichtlinien und Infos rund um das Thema Arbeitsrecht.

Auch für das Bewerbungsgespräch gilt: Der erste Eindruck zählt.

  • Erscheinen Sie pünktlich! Rechnen Sie genügend Zeit für die Anreise ein und kalkulieren Sie auch allfällige Staus oder Verspätungen des ÖV mit ein.  Falls doch etwas schiefgeht: speichern Sie die Telefonnummer des Betriebs in Ihr Handy, damit sie nötigenfalls rechtzeitig Bescheid geben können.
  • Kleiden Sie sich angemessen.
  • Treten Sie bestimmt auf - begrüssen Sie Ihr Gegenüber mit Namen und einem freundlichen Lächeln.
  • Bleiben Sie während dem Gespräch authentisch. Zeigen Sie sich interessiert und offen und fragen Sie nach, wenn etwas nicht klar ist.
  • Betonen Sie Ihre Stärken - aber stehen Sie auch zu möglichen Schwächen. Niemand ist perfekt.
  • Notieren Sie sich die wichtigsten Punkte und erkundigen Sie sich über das weitere Vorgehen.

Bleiben Sie am Ball!
 

  • Melden Sie sich nach ein, zwei Tagen bei der Ansprechperson um nochmals Ihr Interesse zu zeigen.
  • Falls Sie bis zum vereinbarten Termin noch keine Rückmeldung erhalten haben, rufen Sie an und fragen Sie nach.
  • Hat sich herausgestellt, dass die Stelle doch nichts für Sie ist? Dann informieren Sie Ihre Ansprechperson, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen.
  • Erhalten Sie eine Absage? Fragen Sie, was Sie künftig noch verbessern könnten und bedanken Sie sich für das Gespräch.

Job-Portal der GST

Finden Sie Ihre zukünftige Stelle im Job-Portal der GST!

Zum Job-Portal

Anstellung – worauf Sie achten sollten

Sie haben die Zusage für Ihre künftige Arbeitsstelle erhalten – nun geht es um die Vertragsunterzeichnung. Es lohnt sich, den Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben genau anzuschauen und Unklarheiten anzusprechen.

Arbeitsverträge können auch mündlich gültig abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings, Verträge ganz allgemein immer schriftlich abzuschliessen. Der Vertrag lässt sich durch die Parteien immer wieder konsultieren und schafft Rechtssicherheit. Ausserdem hat ein schriftlicher Vertrag im Streitfall eine wichtige Beweisfunktion.

In einen Arbeitsvertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Vertragsparteien (Name, Adresse etc.)
  • Arbeitsort
  • Vertragsbeginn
  • Allfällige Befristung
  • Beginn und Dauer der Probezeit
  • Lohn
  • Kündigungsfristen und –modalitäten
  • Funktionsbeschreibung
  • Arbeitszeit und Arbeitspensum
  • Ferienanspruch

Vielfach wird das konkrete Arbeitsverhältnis im Personalreglement weiter ausgeführt. Diesfalls sollte im Arbeitsvertrag ein entsprechender Verweis enthalten sein. Lesen Sie auch das Personalreglement genau durch und lassen Sie sich Unklarheiten erklären, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterzeichnen.

Für Tierärztinnen und Tierärzte gibt es grundsätzlich keine Lohnvorgaben. Die Lohnhöhe und weitere Lohnbestandteile sind reine Verhandlungssache. Es ist empfehlenswert, sich vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder noch vor dem ersten Bewerbungsgespräch Gedanken über die eigenen Lohnvorstellungen zu machen.

GST-Mitglieder finden im Mitgliederbereich MyGST die aktuellen Lohnempfehlungen. Diese dienen als  Anhaltspunkt und können bei der Lohnverhandlung helfen. Nicht-Mitglieder empfehlen wir das Salarium.

Sie sollten bereits im Rahmen des Anstellungsgespräches oder spätestens vor Unterzeichnung des Vertrags mit dem Arbeitgeber besprechen, ob und wenn ja in welchem Umfang Sie Notfalldienst leisten müssen. Auch eine klare Überstundenregelung ist empfehlenswert. Der Arbeitgeber kann Sie zur Leistung von Überstunden auch ohne vertragliche Abrede verpflichten, wenn dies betrieblich notwendig und für Sie zumutbar ist. Achten Sie bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses darauf, dass eine vollständige und saubere Arbeitszeiterfassung gewährleistet ist. In der Regel wird die Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer selbst erfasst, sei es mit einer Stempelkarte oder durch schriftliche Erfassung (z. B. in einer Excel-Tabelle).

Angestellte haben in gewissen Fällen Anrecht auf bezahlte freie Stunden oder Tage. Da die Details im OR nicht geregelt sind, sollte  dies im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:

Die Kündigungsfrist sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, gelten die Fristen gemäss Obligationenrecht (OR).

Befristete Arbeitsverträge enden beim festgesetzten Enddatum. Eine Kündigung vor dem Ende der festgesetzten Vertragsdauer ist im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses nicht möglich, es sei denn, dass ein früherer Ausstieg im Vertrag vorgesehen ist oder wichtige Gründe vorliegen.

Ein Kündigungsschutz von Seiten des Arbeitgebenden besteht für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes oder des Zivilschutzes, bei Krankheit, Unfall und bei Schwangerschaft. Arbeitnehmende können auch während dieser Zeiten die Kündigung einreichen.

Nähere Informationen rund um das Thema Kündigung finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Neu im Job

Fühlt sich der Berufseinstieg an, als wären Sie ins kalte Wasser geworfen worden? Das ist völlig normal. Es gibt Dinge, die kann man nur «on the job» lernen - Sie werden täglich neue Erfahrungen sammeln und sich stetig verbessern. Holen Sie sich bei Unsicherheiten Hilfe bei Arbeitskolleginnen und -kollegen. Auch der Austausch mit anderen Berufseinsteigenden kann bei anfänglichen Schwierigkeiten helfen: Vernetzen Sie sich über das GST-Forum youngVets (exklusiv für GST-Mitglieder)  mit anderen jungen Tierärztinnen und Tierärzten und diskutieren Sie Ihre Fragen und Probleme mit Gleichgesinnten.

Falls das Gefühl der Überforderung aber doch zu mächtig wird, ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit den Vorgesetzten zu suchen und gemeinsam mögliche Lösungswege zu diskutieren.

GST-Forum youngVets

Diskutieren Sie mit: GST-Mitglieder vernetzen sich über das Forum mit Kolleginnen und Kollegen in der ganzen Schweiz. Junge Tierärztinnen und Tierärzte können sich im Forum youngVets mit Gleichgesinnten austauschen.

Zum GST-Forum

GST-Bildungslandschaft

Erfolg im Beruf durch Weiterbildung

Eine umfassende, fachliche Weiterbildung oder eine Fortbildung im Bereich Management, Recht oder Kommunikation; bei der GST finden Sie passende Angebote.

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Berufliche und private Vorsorge

Nach dem Studium bereits an das Pensionsalter denken? Nebst dem eigentlichen Berufseinstieg gilt es sich Gedanken zur beruflichen und privaten Vorsorge zu machen.

Das Schweizer Sozialversicherungssystem basiert auf dem so genannten Drei-Säulen-Prinzip: Die AHV und die Invalidenversicherung IV bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen EL die erste Säule. Die obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) bildet die zweite Säule, und die freiwillige Selbstvorsorge stellt die dritte Säule dar.

Die erste Säule der Vorsorge dient der Existenzsicherung. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV sowie die Invalidenversicherung IV bilden den bedeutendsten Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die Beiträge für AHV und IV werden direkt vom Lohn abgezogen. Es handelt sich um obligatorische Versicherungen für alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind.

Ebenfalls zur ersten Säule werden die Ergänzungsleistungen EL sowie der Erwerbsersatz EO gezählt.

Detaillierte Informationen zu AHV, IV, EL und EO finden Sie auf der Webseite ahv-iv.ch

Die 2. Säule umfasst die berufliche Vorsorge BVG. Ziel ist die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards. Obligatorisch versichert sind in der beruflichen Vorsorge Arbeitnehmende ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'330.-. Die Leistungen werden im Alter sowie bei Invalidität an die versicherte Person und im Todesfall an die begünstigten Hinterbliebenen ausbezahlt.

Detaillierte Informationen zur BVG finden Sie beim Bundesamt für Solzialversicherungen BSV

Die 3. Säule ermöglicht auf freiwilliger Basis eine individuelle Altersvorsorge. Man unterscheidet zwischen:

  • Säule 3a – gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbständige Erwerbstätige:
    Diese Beiträge sind bis zu einem gewissen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Da sie gebunden sind, kann nicht jederzeit frei darüber verfügt werden.
  • Säule 3b – freie / ungebundene Selbstvorsorge für alle:
    Diese Beiträge können in beliebiger Höhe einbezahlt werden. Im Vergleich zur gebundenen Vorsorge geniesst die Selbstvorsorge eine geringere steuerliche Berücksichtigung.

Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und den damit verbundenen Steuervorteilen finden Sie auf der Webseite ch.ch

Versicherungspartner der GST

Exklusiv für GST-Mitglieder!

Möchten Sie noch mehr erfahren? GST-Mitglieder finden viele Informationen, Merkblätter und Arbeitshilfen im Mitgliederbereich myGST.

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