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Strommangellage: GST klärt mögliche Ausnahmen für Tierarztpraxen ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 ein Massnahmenpaket für den Fall einer Strommangellage geschnürt. Vorgesehen sind Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung, Kontingentierung sowie Netzabschaltungen. Die GST hat am 12. Dezember 2022 zum entsprechenden Verordnungspaket Stellung genommen.

Im Falle einer schweren Strommangellage wären auch Tierarztpraxen von diversen Massnahmen potenziell betroffen. Die Massnahmen sind an die Schwere der Mangellage angepasst und eskalationsweise ausgestaltet. Die Verordnungen treten erst im Fall einer entsprechenden Strommangellage in Kraft. Die Bewirtschaftungsmassnahmen lassen sich stufenweise einteilen in Verwendungsbeschränkungen, Verbote, Kontingentierungen und für den äussersten Fall, Netzabschaltungen.

Die GST hat beim Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) abgeklärt, ob und welche Ausnahmen für Tierarztpraxen bestehen:

  • «Institutionen des Gesundheitswesens» sind von gewissen Verwendungsbeschränkungen (z. B. Begrenzung der Raumtemperatur) unter Umständen ausgenommen. Darunter fallen auch Tierarztpraxen.
  • Netzabschaltungen stellen das letzte Mittel dar. Für die «medizinische Grundversorgung in Spitälern und Pflegeeinrichtungen» sind Ausnahmen zu den Netzabschaltungen vorgesehen. Nach der Einschätzung des BWL ist auch die tiermedizinische Grundversorgung durch die Ausnahmen abgedeckt. Es dürften allerdings nur die wenigsten Ausnahmen praktisch auch umgesetzt werden können, weil punktuelle Teilnetzabschaltungen technisch sehr anspruchsvoll sind.
  • In den Vorlagen sind voraussichtlich keine Ausnahmen für die Kühlung von Tierarzneimitteln vorgesehen. Im Falle einer Netzabschaltung ist jede Praxis selbst verantwortlich für die entsprechenden Vorkehrungen. Diese sind nicht nur für den unwahrscheinlichen Fall von Netzabschaltungen sinnvoll, sondern auch für geplante oder ungeplante Stromunterbrüche. Informationen dazu sind im «Strom-Ratgeber» des BWL zu finden:

 

Stellungnahme der GST zu den Bewirtschaftungsmassnahmen Strom:

 

Bei Fragen steht Ihnen der Rechtsdienst der GST (recht@STOP-SPAM.gstsvs.ch) zur Verfügung.