Um dem Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis in der Medizin angemessen Rechnung zu tragen, wollen der Bundesrat und das Parlament das bisherige Verkehrsverbot für Cannabisarzneimittel aufheben. Dies erfolgt durch die Änderung des Ausführungsrechts des Betäubungsmittelgesetzes (Betäubungsmittelkontrollverordnung und Betäubungsmittelverzeichnisverordnung).
Da das Potenzial und der Anwendungsbereich von Cannabisarzneimitteln in der Veterinärmedizin noch nicht vollständig erschlossen ist, ist die Vorlage für Tierärztinnen und Tierärzte von geringerer Relevanz. Dennoch begrüsst die GST die Aufhebung des Verkehrsverbots. Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, dass je nach Entwicklung des Cannabisarzneimittelgebrauchs in der Veterinärmedizin die gesetzlichen Grundlagen entsprechend angepasst werden müssten. Für den Bezug, die Verwendung und die Abgabe von Cannabisarzneimitteln sollen in der Veterinärmedizin dieselben gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten wie in der Humanmedizin.
Stellungnahme der GST zur Aufhebung des Verkehrsverbots für Cannabis (PDF)